LESEN SIE SICH DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN AUFMERKSAM DURCH, SIE SIND BINDEND UND ERZWINGBAR.
1. | Die vorliegenden Geschäftsbedingungen stellen die Vereinbarung zwischen Amoria Bond GmbH („Amoria Bond“), einer Personalvermittlungsagentur, und <Client.Client.Company> (dem „Kunden“) dar. Der Kunde ist definiert als ein Unternehmen, dass die Dienste von Amoria Bond in Anspruch nimmt. Ein Berater ist eine Person, die von Amoria Bond dem Kunden gegenüber als Kandidat für eine vakante Stelle des Kunden vorgestellt wird.
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2. | Alle von Amoria Bond im Namen des Kunden erbrachten Leistungen unterliegen diesen Geschäftsbedingungen, falls nicht ausdrücklich schriftlich und einvernehmlich von Amoria Bond und dem Kunden vereinbart. Nach Vereinbarung der Übernahme eines Beraters wird ein umfassender Vertrag zwischen Amoria Bond und dem Kunden aufgesetzt.
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3. | Eine Übernahme findet dann statt, wenn der Kunde dem Berater eine Stelle anbietet, entweder im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Vertrags, und der Berater dieses Angebot annimmt.
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4. | Sollte die Übernahme eines Beraters innerhalb von zwölf Monaten ab der erstmaligen Vorstellung oder einer darauffolgenden erneuten Vorstellung stattfinden, unterliegt diese Übernahme den vorliegenden Geschäftsbedingungen.
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5. | Eine Vorstellung hat dann stattgefunden, wenn Amoria Bond dem Kunden beliebige Informationen weitergibt, die einen Berater identifizieren, unabhängig davon, ob der Berater dem Kunden bereits zuvor bekannt war. Damit Amoria Bond dem Kunden geeignete Berater vorstellen kann, muss der Kunde Amoria Bond alle notwendigen Informationen zu den Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle bereitstellen, einschließlich voraussichtlichem Beschäftigungsbeginn, Rolle, Art der Aufgaben, für die Stelle erforderliche Erfahrung, Ausbildung und Qualifikationen, erwartetem Stundensatz sowie alle bekannten Risiken für Gesundheit und Sicherheit.
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6. | Die Informationen zu den Beratern sind streng vertraulich zu behandeln. Sollte der Kunde Daten eines Beraters an Dritte weiterleiten und es somit zu einer Übernahme oder Ernennung des Beraters durch eine solche Drittpartei kommen, ist der Kunde verpflichtet, Amoria Bond eine Gebühr in Höhe von 35 % des erwarteten ersten Jahresgehalts des Beraters zu entrichten.
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7. | Sollte der Kunde innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung bzw. ab dem spätesten Datum, zu dem ein Kunde einen Berater von Amoria Bond übernimmt (je nachdem, welcher Fall später eintritt):
(i) die Dienste eines Mitarbeiters oder ehemaligen Mitarbeiters von Amoria Bond in Anspruch nehmen oder einen solchen (ehemaligen) Mitarbeiter direkt oder indirekt beschäftigen, der während seiner Beschäftigung bei Amoria Bond Kontakt zu diesem Kunden hatte; oder (ii) in Folge der Beschäftigung eines solchen Mitarbeiters als leitender Angestellter, Manager, Vertreter oder Mitarbeiter die Dienste eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen, hat der Kunde Amoria Bond eine Gebühr in Höhe von 10.000 € zu entrichten.
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8. | Nach Vereinbarung einer Übernahme legt Amoria Bond einen Vertrag vor, der die für diese Übernahme vereinbarten Bedingungen sowie alle notwendigen und angemessenen Daten und Details enthält. Auf Anfrage kann zur Einsicht eine Standardvorlage für diesen Vertrag vorgelegt werden.
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9. | Die Gebühren für eine Übernahme und den damit einhergehenden Vertragsabschluss werden vereinbart, wenn ein geeigneter Berater gefunden wurde, sie wurden jedoch prinzipiell schon bei Erhalt der Anweisungen des Kunden für die Suche nach geeigneten Beratern für eine Rolle bestimmt.
Sollte der Kunde jedoch entweder direkt oder indirekt versuchen, nicht über Amoria Bond, sondern direkt mit dem Berater Kontakt aufzunehmen, wird Amoria Bond Einführungsgebühr, die 13 Wochen des erwarteten Gebührensatzes für den Berater beträgt, in Rechnung stellen.
Der Kunde informiert Amoria Bond sofort darüber, wenn ein Termin vereinbart wird, und legt umfassende Termindetails vor. Sollte der Kunde Amoria Bond nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Beschäftigungsbeginns über diesen Termin unterrichten, ist eine Gebühr von 35 % der erwarteten Vergütung des Beraters im ersten Beschäftigungsjahr zu entrichten.
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10. | Amoria Bond besteht darauf, dass die Berater in Bezug auf Steuerrecht, Sozialversicherungen und andere geltende Gesetze vollkommen und umfassend konform handeln.
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11. | Rechnungen werden monatlich und auf Grundlage genehmigter Zeiterfassungen vorgelegt. Amoria Bond nutzt ein Online-Zeiterfassungssystem, das als bevorzugte Methode für die Arbeitszeiterfassung und deren Genehmigung gilt; sollte der Kunde jedoch sein eigenes System bevorzugen, ist auch dessen Nutzung möglich.
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12. | Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, ist der Kunde in Einklang mit geltendem EU-Recht gegenüber Amoria Bond zu einer Entschädigungszahlung sowie gesetzlich vorgeschriebenem Zins (monatlich berechnet) verpflichtet, die sich zusätzlich zum Rechnungsbetrag verstehen. Sollten Amoria Bond aufgrund einer Zahlungsverzögerung oder der Nichtzahlung einer Rechnung Prozess- oder andere Rechtskosten entstehen, hat der Kunde diese zu tragen.
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13. | Amoria Bond prüft die technischen Fähigkeiten der Berater nicht persönlich und es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich im Rahmen des Vorstellungsgesprächs mit dem Berater und/oder während der ersten Beschäftigungswoche von dessen Fähigkeiten zu überzeugen. Das Unternehmen trägt keinerlei Verantwortung für Informationen zu den Beratern, die sich dem Einflussbereich des Unternehmens entziehen, da es sich bei den Beratern nicht um Mitarbeiter handelt. |